Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.11.2009 - 10 CS 09.2797   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16960
VGH Bayern, 13.11.2009 - 10 CS 09.2797 (https://dejure.org/2009,16960)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.11.2009 - 10 CS 09.2797 (https://dejure.org/2009,16960)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. November 2009 - 10 CS 09.2797 (https://dejure.org/2009,16960)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,16960) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verbot einer Versammlung; Heldengedenkmarsch 2009 in München

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2009 - 10 CS 09.2797
    Der verfassungsrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit gebietet, dass allgemeine Gesetze, wie Art. 15 Abs. 2 Nr. 2 BayVersG, aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung der Meinungsfreiheit im freiheitlichen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (vgl. BVerfG vom 15.1.1958 BVerfGE 7, 198).
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2009 - 10 CS 09.2797
    Vielmehr müssen sich die Meinungsäußerungen auf Maßnahmen der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft beziehen, die durch den totalen Machtanspruch des Staates und die Leugnung von Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit gekennzeichnet war (vgl. BVerfG vom 23.10.1952 BVerfGE 2, 1).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2009 - 10 CS 09.2797
    Ermächtigungen zur Beschränkung grundrechtlicher Freiheiten knüpfen im übrigen nicht an die Gesinnung, sondern an Gefahren für Rechtsgüter an, die aus konkreten Handlungen folgen (vgl. BVerfG vom 23.6.2004 BVerfGE 111, 147).
  • BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2009 - 10 CS 09.2797
    Die zu einem Versammlungsverbot führenden Äußerungen müssen sich daher auf von dem nationalsozialistischen Regime begangene schwere Menschenrechtsverletzungen beziehen (vgl. BVerwG vom 25.6.2008 BVerwGE 131, 216).
  • BVerfG, 26.01.2006 - 1 BvQ 3/06

    Demonstration in Lüneburg am 28. Januar 2006 darf stattfinden

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2009 - 10 CS 09.2797
    Jedoch bedarf es stets einer sorgfältigen Begründung, wenn angenommen werden soll, dass der Gebrauch eines Grundrechts die Menschenwürde verletzt (vgl. BVerfG vom 26.1.2006 NVwZ 2006, 585).
  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2009 - 10 CS 09.2797
    Art. 5 Abs. 2 GG lässt eine Beschränkung der Meinungsfreiheit nur zu, soweit Meinungsäußerungen auf verfassungsgemäße Weise durch allgemeine Gesetze rechtlich verboten, insbesondere unter Strafe gestellt sind (vgl. BVerfG vom 5.9.2003 NVwZ 2004, 90).
  • BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08

    Verbot der Demonstration vom 8. November 2008 in Aachen aufgehoben

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2009 - 10 CS 09.2797
    Denn bei mehrdeutigen Äußerungen ist bei der Anwendung sanktionierender Normen die dem sich Äußernden günstigere Deutung zugrunde zu legen (vgl. BVerfG vom 7.11.2008 EuGRZ 2008, 769).
  • VGH Bayern, 14.11.2008 - 10 CS 08.3016

    "Heldengedenkmarsch" in München kann - unter Beschränkungen - stattfinden

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2009 - 10 CS 09.2797
    Aus diesen Gründen hat der Verwaltungsgerichtshof im letzten Jahr wegen der besonderen Eilbedürftigkeit die entsprechenden Beschränkungen selbst festgesetzt (vgl. Beschluss vom 14.11.2008 10 CS 08.3016 ).
  • OVG Thüringen, 07.11.2016 - 3 EO 842/16

    Zeitliche Verlegung einer für den 9. November geplanten Demonstration

    Insoweit ist gemäß den verfassungsrechtlichen Anforderungen zunächst das vom Antragsteller proklamierte Artikulationsanliegen als gegeben hinzunehmen (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2014 - 6 C 1/13 - juris Rdn. 21; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 7. November 2008 - 1 BvQ 43/08 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. November 2009 - 10 CS 09.2797 - juris).
  • VG Würzburg, 13.03.2015 - W 5 S 15.205

    Versammlungsverbot; Auflagen

    Erst Recht vermag die im vorliegenden Fall mit der Versammlung beabsichtigte rechtsextreme Meinungsäußerung keine Gefahr einer Beeinträchtigung der Würde der Opfer zu begründen, weil es insoweit an einer erkennbaren Beziehung zwischen der Meinungskundgabe und der Würde der Opfer des NS-Regimes fehlt (zur eigenständigen Bedeutung des Merkmals der Verletzung der Würde der Opfer in Art. 15 Abs. 2 Nr. 2 BayVersG vgl. BayVGH, B.v. 13.11.2009 - 10 CS 09.2797 - juris).
  • VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 ZB 11.2153

    Versammlungsverbot; Fortsetzungsfeststellungsklage; Darlegungslast; mehrere

    Dabei hat das Erstgericht auf die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. November 2009 (Az. 10 CS 09.2797) und vom 3. Dezember 2010 (Az. 10 ZB 10.147 beide ) Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 09.03.2012 - 10 C 12.381

    Streitwertbeschwerde; Rechtsschutzinteresse; Beschwer; Streitwert im

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass in versammlungsrechtlichen Eilverfahren, auch wenn eine in ihnen ergehende stattgebende Entscheidung die Hauptsache in der Regel vorwegnimmt, der Streitwert die Hälfte des Auffangwerts nach § 52 Abs. 2 GKG und damit, wie vom Verwaltungsgericht festgesetzt, 2.500,- Euro beträgt (vgl. zuletzt BayVGH vom 05.08.2011 Az. 10 CS 11.1839 ; BayVGH vom 29.04.2010 Az. 10 CS 10.1040 ; BayVGH vom 13.11.2009 Az. 10 CS 09.2797 ; BayVGH vom 17.09.2009 Az. 10 CS 09.2309 ; BayVGH vom 28.04.2009 Az.10 CS 09.956 ).
  • VGH Bayern, 12.05.2011 - 10 C 11.719

    Prozesskostenhilfe; Versammlungsverbot; Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Eilentscheidung vom 13. November 2009 (Az. 10 CS 09.2797) die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Verbotsbescheid vom 9. November 2009 angeordnet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht